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Vertragsbedingungen und wichtige Hinweise
Passagiere, deren Flugziel oder Zwischenstopp sich in einem anderen Land als dem Abflugland befindet, werden darauf hingewiesen, dass internationale Abkommen wie das Montrealer Übereinkommen oder dessen Vorgänger, das Warschauer Abkommen (einschließlich Änderungen – Warschauer Abkommen System), auf den gesamten Flug, einschließlich eines Teils davon innerhalb eines Landes, Anwendung finden können. Diese Abkommen können die Haftung des Luftfahrtunternehmens begrenzen.
Haftungsbeschränkung
Das Montrealer Übereinkommen oder das Warschauer Abkommen kann für Ihren Flug gelten. Diese Übereinkommen regeln und können die Haftung der Fluggesellschaften begrenzen für:
- Körperverletzung oder Tod,
- Verlust oder Beschädigung von Gepäck,
- Verspätung.
Wenn das Montrealer Übereinkommen gilt, sind die Haftungsgrenzen wie folgt:
- Keine finanzielle Begrenzung bei Körperverletzung oder Tod.
- 1.131 Sonderziehungsrechte (ca. 1.200 EUR; 1.800 USD) für Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Gepäck pro Passagier.
- 4.694 Sonderziehungsrechte (ca. 5.000 EUR; 7.500 USD) bei Verspätung pro Passagier.
Die EU-Verordnung Nr. 889/2002 verpflichtet Fluggesellschaften der EU zur Anwendung des Montrealer Übereinkommens. Viele Fluggesellschaften außerhalb der EU wenden diese ebenfalls an.
Wenn das Warschauer Abkommen gilt:
- 16.600 Sonderziehungsrechte (ca. 20.000 EUR/USD) bei Körperverletzung oder Tod, falls das Haager Protokoll gilt, oder 8.300 SZR (ca. 10.000 EUR/USD), wenn nur das Warschauer Abkommen gilt.
- 17 SZR (ca. 20 EUR/USD) pro kg registriertes Gepäck und 332 SZR (ca. 400 EUR/USD) für Handgepäck.
- Haftung für Verspätungsschäden möglich.
Allgemeine Hinweise:
- Höhere Haftungsgrenzen können durch Erklärung beim Check-in und Zahlung zusätzlicher Gebühren vereinbart werden.
- Verjährungsfrist: 2 Jahre ab Ankunftsdatum oder geplantem Ankunftsdatum.
- Schäden am Gepäck müssen innerhalb von 7 Tagen, Verspätungen innerhalb von 21 Tagen schriftlich gemeldet werden.
Vertragsbedingungen – Einbeziehung durch Verweis
- Ihr Beförderungsvertrag unterliegt den individuellen Bedingungen, Regeln und Tarifen des jeweiligen Luftfahrtunternehmens.
- Bei mehreren Fluggesellschaften gelten unterschiedliche Bedingungen je Fluggesellschaft.
- Diese Bedingungen beinhalten u. a. Haftungsregelungen, Fristen, Regelungen zu Verspätungen und Ablehnungen der Beförderung.
Reisedokumente und Boarding
Sie dürfen nicht reisen, wenn Sie nicht über alle erforderlichen Reisedokumente wie Reisepass und Visum verfügen.
Einige Länder verlangen von Fluggesellschaften, Passagierdaten bereitzustellen.
Boardingverweigerung: Bei Überbuchung haben Sie möglicherweise keinen Anspruch auf einen Sitzplatz trotz bestätigter Buchung. In solchen Fällen steht Ihnen meist eine Entschädigung zu. Kontaktieren Sie die Fluggesellschaft für Details.
Gepäck
- Erhöhte Gepäckwerte müssen deklariert werden.
- Freigepäckgrenzen variieren je nach Fluggesellschaft, Klasse und Route.
- Spezielle Bestimmungen für USA: mindestens 3.300 USD Haftung für Inlandsflüge.
Check-in Zeiten
Die auf dem Ticket angegebene Zeit ist die Abflugzeit. Sie müssen rechtzeitig zum Check-in erscheinen, sonst kann Ihnen die Beförderung verweigert werden.
Gefährliche Gegenstände
Gefährliche Güter dürfen nicht im Gepäck mitgeführt werden, es sei denn, sie sind ausdrücklich erlaubt. Dazu gehören z. B. Gase, Sprengstoffe, brennbare Stoffe, radioaktive Materialien. Weitere Einschränkungen sind möglich – bitte kontaktieren Sie Ihre Fluggesellschaft.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der IATA: www.iatatravelcentre.com/tickets
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