Regeln für Menschen mit besonderen Bedürfnissen

Passagiere mit eingeschränkter Mobilität

Alle auf der Website veröffentlichten, im Büro und/oder über die Software OOZH.DE angezeigten Dienstleistungen hängen von der Verfügbarkeit der Dienstanbieter, den Beförderungsbedingungen (einschließlich der von den Fluggesellschaften festgelegten Beförderungsregeln) ab und unterliegen zusätzlichen Bedingungen, die von OOZH.DE vorgesehen sind.

Die Bedingungen der Dienstanbieter können Bestimmungen zu verschiedenen Boarding-Verfahren, Verpflichtungen (falls zutreffend) oder anderen Einschränkungen enthalten. OOZH.DE ist nicht verantwortlich für die Einführung dieser Regeln, informiert Sie jedoch aus Sorge um seine Kunden, zur Vermeidung und Beseitigung von Diskriminierung und zur Gewährleistung der Gleichstellung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen wie folgt.

Ihr Beförderungsvertrag mit der Fluggesellschaft, die Ihnen eine internationale, nationale oder inländische Teilstrecke Ihrer internationalen Reise bereitstellt, unterliegt dieser Mitteilung, allen Mitteilungen oder Bedingungen des individuellen Beförderers sowie geltenden Bestimmungen, Regeln und Richtlinien.

Der Beförderer hat das Recht, Passagiere, die die geltenden Gesetze nicht einhalten oder nicht rechtzeitig alle erforderlichen Reisedokumente und Informationen über besondere Bedürfnisse bereitstellen, von der Beförderung auszuschließen.

Die Annahme von Menschen mit eingeschränkter Mobilität basiert auf folgenden Faktoren:

  • Die Fähigkeit des Bodenabfertigungsagenten, diesen Service anzubieten (erforderliche Ausrüstung, geschultes Personal).
  • Einschränkungen (d. h. maximale PMR-Grenzen an Bord für jeden Flugzeugtyp, Annahme bestimmter PMR-Kategorien an Bord).
  • Um den Reisekomfort von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten, müssen mehrere Faktoren berücksichtigt werden, wie z. B. der Gesundheitszustand der Person, erforderliche Ausrüstung, beteiligte Fluggesellschaften, maximale Begrenzungen je Flugzeugtyp.

Aus diesem Grund muss jeder spezielle Service für Menschen mit Behinderungen spätestens 72 Stunden vor Abflug angefragt werden, damit die Fluggesellschaft die notwendigen Vorkehrungen treffen kann. Solche Anfragen werden in der Regel bei der Buchung des Tickets dem Agenten mitgeteilt, der die erforderlichen Informationen in die Buchung des Passagiers einträgt. Die Nichteinhaltung dieser Regel kann zur Stornierung der Flugbuchung durch die Fluggesellschaft führen.

Für Personen mit bestimmten Krankheiten, die als krank gelten, verlangen Fluggesellschaften medizinische Daten über den Gesundheitszustand des Passagiers. Der behandelnde Arzt des Passagiers muss ein spezielles Formular (MEDIF) ausfüllen und an das Unternehmen senden.

Die Formulare sind auf den offiziellen Websites der Fluggesellschaften, die den betreffenden Flug durchführen, zu finden oder können beim Agenten während der Ticketbuchung angefordert werden. Nach dem Ausfüllen durch den behandelnden Arzt muss das Formular an die auf den offiziellen Websites der jeweiligen Fluggesellschaften angegebene E-Mail-Adresse oder über den buchenden Agenten gesendet werden.

Bitte teilen Sie uns mit, wie stark Ihre Mobilität eingeschränkt ist. Es gibt drei international anerkannte Kategorien von Rollstühlen, die den Grad der Behinderung bestimmen:

  1. WCHR – Rollstuhlrampe: Der Passagier benötigt den Rollstuhl nur für längere Strecken; kann Treppen selbständig steigen.
  2. WCHS – Rollstuhlstufen: Der Passagier kann keine Treppen steigen, kann aber kurze Strecken selbständig gehen.
  3. WCHC – Kabinenrollstuhl: Der Passagier benötigt ständige Hilfe und kann sich an Bord nicht ohne fremde Hilfe bewegen – ein eigener Rollstuhl ist immer erforderlich.

Wenn Sie mit einem Rollstuhl reisen, teilen Sie uns bitte dessen Gewicht, Maße und andere Besonderheiten mit (z. B. faltbar/nicht faltbar, Sport-/Elektrorollstuhl etc.).

Elektrorollstühle werden von Fluggesellschaften unter besonderen Bedingungen akzeptiert. Auslaufsichere Batterien (Trocken- oder Gelbatterien) dürfen am Rollstuhl befestigt bleiben, müssen jedoch gesichert und abgeklemmt werden, und die Pole müssen isoliert sein, bevor sie an Bord gehen. Rollstühle mit Nass- oder Lithiumbatterien werden nicht zur Beförderung angenommen.

Die Beförderung von Mobilitätshilfen (Rollstuhl, Krücken, andere Hilfsmittel) für Personen mit eingeschränkter Mobilität ist kostenlos. Diese werden nur im Gepäckraum transportiert.

Passagiere mit teilweiser Seh- oder Hörbehinderung

Der Passagier muss bei der Buchung auf seine Einschränkung hinweisen, damit die Fluggesellschaft die notwendige Hilfe organisieren kann. Passagiere mit Seh- oder Hörbehinderungen müssen keine ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Passagiere mit mehrfachen sensorischen Einschränkungen (Seh- und Hörvermögen) müssen während des gesamten Fluges begleitet werden.

Passagiere mit eingeschränkter Mobilität oder sensorischen Einschränkungen können ihren Sitzplatz an Bord frei wählen, aus Sicherheitsgründen kann dies jedoch auf bestimmte Reihen oder Plätze (z. B. Notausgangsreihen) beschränkt sein.

Passagiere mit Seh- oder Hörbehinderungen dürfen von Blindenhunden begleitet werden. Blindenhunde werden kostenlos mitgeführt. Passagiere, die mit Blindenhunden reisen, werden bei der Buchung darüber informiert.

Bedingungen für die Annahme von Blindenhunden auf Flügen:

  • Gewicht und Größe können eingeschränkt sein
  • Der Passagier muss ein Zertifikat besitzen, das den Status als „Blindenführhund“ bestätigt
  • Dem Tier ist es nicht gestattet, durch das Flugzeug zu laufen
  • Das Tier darf keinen Sitzplatz belegen
  • Das Tier muss einen Maulkorb tragen und an der Leine geführt werden

OOZH.DE ist nicht verantwortlich und kann keine Entschädigung verlangen, wenn der Passagier nicht fliegt oder ihm das Boarding verweigert wird, weil er keine rechtzeitige Information über besondere Bedürfnisse bereitgestellt hat. 

Wenn Ihre Reise mit mehreren Fluggesellschaften erfolgt, sollten Sie sich bei jedem Beförderer über die jeweiligen Regeln für Personen mit besonderen Bedürfnissen informieren.

KONTAKTIEREN SIE DEN BEFÖRDERER FÜR WEITERE INFORMATIONEN