Versicherungsbedingungen für Fluggepäck

  1. Allgemeine Begriffe, Gegenstand der Bedingungen
    1. Der Versicherungsnehmer / Versicherte zahlt dem Versicherer die Versicherungsprämie. Im Schadensfall zahlt der Versicherer dem Begünstigten die Entschädigung gemäß den im Versicherungsvertrag festgelegten Bedingungen und Fristen gemäß den geltenden Gesetzen der Republik Moldau.
    2. Versicherungsbegünstigter: der Passagier, Eigentümer des Gepäcks.
    3. Der Versicherer verpflichtet sich, das Gepäck des Begünstigten zu versichern, das von einer Fluggesellschaft transportiert wird.
    4. Merkmale des versicherten Gepäcks:
      Versichertes Gepäck: Gesamtheit des Reisegepäcks (inkl. Inhalt, unter Beachtung der Ausschlüsse in Kap. 10), verschlossen mit Reißverschluss oder Deckel (Reisetasche, Koffer, Trolley), bestimmt für den Transport von Gegenständen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 5 kg, während der Flugreise.
      • Transportart: Lufttransport laut Flugticket;
      • Flugnummer: laut Flugticket;
      • Abreisedatum: laut Flugticket;
      • Transportroute: laut Flugticket.
    5. Die Entschädigungsentscheidung erfolgt spätestens 15 Tage nach Vorlage aller Nachweise.
  2. Versicherungsgegenstand, Abschluss des Versicherungsvertrags
    1. Versichert sind Vermögensinteressen des Begünstigten bezüglich Besitz, Nutzung und Verfügung über das Gepäck während des Lufttransports laut Flugticket.
    2. Der Vertrag wird für einen Gepäcktransport abgeschlossen.
  3. Versicherte Risiken
    1. Der Versicherer ersetzt Schäden am versicherten Reisegepäck, verursacht durch:
      • Verlust, Zerstörung oder Beschädigung des Gepäcks während der Obhut des Transporteurs (zwischen Einchecken und Abholung);
      • Diebstahl des Gepäcks durch Einbruch oder Raub, bestätigt durch staatliche Behörden.
  4. Gültigkeit des Vertrags
    1. Gültig während des Lufttransports laut Flugticket.
    2. Die Haftung beginnt mit Übergabe an das Transportunternehmen und endet mit der Ankunft am Zielort, inkl. Umladung und Lagerung.
    3. Die Versicherungspolice ist Bestandteil des Vertrags.
  5. Versicherungssumme
    1. Versicherung im Rahmen der Haftungsgrenze des Versicherers.
    2. Maximale Entschädigung: 1.450 EUR/Person/Ereignis, inkl.:
      • Verlorenes Gepäck: 20 EUR/kg, max. 25 kg;
      • Gestohlenes Gepäck: max. 450 EUR, je nach Marktwert;
      • Beschädigtes Gepäck: max. 250 EUR, je nach Marktwert.
      Der Begünstigte muss Eigentumsnachweise vorlegen (Quittung, Rechnung etc.).
    3. Keine Selbstbeteiligung.
  6. Versicherungsprämien
    1. Prämie: 2 EUR.
    2. Zahlbar bei Vertragsabschluss in MDL zum BNM-Kurs per Bank oder bar.
  7. Rechte und Pflichten der Parteien
    1. Pflichten des Versicherers:
      • Information des Versicherungsnehmers über die Bedingungen;
      • Durchführung der Versicherung gemäß Gesetz;
      • Vertraulichkeit wahren (außer gesetzlich erforderlich);
      • Schadenszahlung innerhalb von 30 Tagen nach Vorlage aller Unterlagen.
    2. Rechte des Versicherers: vollständige oder teilweise Ablehnung bei Verstoß gegen Bedingungen.
    3. Pflichten des Versicherungsnehmers:
      • Zahlung der Prämie gemäß Vertrag.
    4. Pflichten des Begünstigten:
      • Vorlage von Transportnachweisen auf Anfrage;
      • Information über weitere Versicherungen des Gepäcks;
      • Übertragung von Regressrechten;
      • Sofortige Benachrichtigung über den Versicherungsfall.
    5. Rechte des Begünstigten:
      • Anspruch auf Entschädigung bei Einhaltung der Vertragsbedingungen.
  8. Handlungen des Begünstigten im Schadensfall
    1. Pflichten im Schadensfall:
      • Unverzügliche Meldung beim Lost-&-Found-Schalter bei Gepäckverlust;
      • Ausfüllen der erforderlichen Formulare;
      • Anzeige bei Diebstahl binnen 24 Stunden bei Behörden;
      • Meldung an den Versicherer binnen 48 Stunden oder 3 Werktage nach Rückkehr.
    2. Der Begünstigte muss alle verfügbaren Informationen und Dokumente vorlegen.
  9. Schadensfeststellung, Bewertung und Zahlung
    1. Entschädigung erfolgt bis zur maximalen Haftungsgrenze gemäß Unterlagen.
    2. Bei Diebstahl: Entschädigung nur, wenn Gepäck 30 Tage nicht aufgefunden wurde. Bei Rückerhalt muss Entschädigung binnen 10 Tagen zurückgezahlt werden.
    3. Erforderliche Unterlagen:
      • Schadensmeldung des Begünstigten;
      • Lost-&-Found-Formular des Flughafens;
      • Flugticket und Gepäckschein;
      • Verlustmeldung der Fluggesellschaft;
      • Diebstahlanzeige und Bestätigung der Behörden;
      • Versicherungspolice;
      • Weitere erforderliche Dokumente.
    4. Zahlung innerhalb von 15 Werktagen nach Einreichung aller Unterlagen.
  10. Ausschlüsse und Haftungsbeschränkungen

    Keine Entschädigung für:

    1. Gepäck unter 5 kg (z. B. Handtaschen, Beutel);
    2. Nicht gemeinsam mit dem Begünstigten transportiertes Gepäck;
    3. Verlust in Ländern, in denen der Begünstigte wohnhaft ist;
    4. Keine rechtzeitige Schadensmeldung innerhalb 24 Std.;
    5. Zerbrechliche Gegenstände, Bargeld, Wertgegenstände, Kunst, Lebensmittel, Elektronik etc.;
    6. Verzögerungen bei verweigertem Boarding;
    7. Beschlagnahmungen durch Behörden;
    8. Fahrlässigkeit des Begünstigten;
    9. Unbeaufsichtigtes Gepäck in öffentlichen Bereichen;
    10. Streiks, staatliche Maßnahmen;
    11. Folgeschäden oder Nutzungsausfall.
  11. Streitbeilegung
    1. Ansprüche und Streitigkeiten werden zunächst durch Verhandlungen beigelegt.
    2. Im Streitfall gilt das Recht der Republik Moldau.
    3. Ansprüche können nur innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist geltend gemacht werden.