Der Versicherungsnehmer / Versicherte zahlt dem Versicherer die Versicherungsprämie. Im Schadensfall zahlt der Versicherer dem Begünstigten die Entschädigung gemäß den im Versicherungsvertrag festgelegten Bedingungen und Fristen gemäß den geltenden Gesetzen der Republik Moldau.
Versicherungsbegünstigter: der Passagier, Eigentümer des Gepäcks.
Der Versicherer verpflichtet sich, das Gepäck des Begünstigten zu versichern, das von einer Fluggesellschaft transportiert wird.
Merkmale des versicherten Gepäcks:
Versichertes Gepäck: Gesamtheit des Reisegepäcks (inkl. Inhalt, unter Beachtung der Ausschlüsse in Kap. 10), verschlossen mit Reißverschluss oder Deckel (Reisetasche, Koffer, Trolley), bestimmt für den Transport von Gegenständen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 5 kg, während der Flugreise.
Transportart: Lufttransport laut Flugticket;
Flugnummer: laut Flugticket;
Abreisedatum: laut Flugticket;
Transportroute: laut Flugticket.
Die Entschädigungsentscheidung erfolgt spätestens 15 Tage nach Vorlage aller Nachweise.
Versicherungsgegenstand, Abschluss des Versicherungsvertrags
Versichert sind Vermögensinteressen des Begünstigten bezüglich Besitz, Nutzung und Verfügung über das Gepäck während des Lufttransports laut Flugticket.
Der Vertrag wird für einen Gepäcktransport abgeschlossen.
Versicherte Risiken
Der Versicherer ersetzt Schäden am versicherten Reisegepäck, verursacht durch:
Verlust, Zerstörung oder Beschädigung des Gepäcks während der Obhut des Transporteurs (zwischen Einchecken und Abholung);
Diebstahl des Gepäcks durch Einbruch oder Raub, bestätigt durch staatliche Behörden.
Gültigkeit des Vertrags
Gültig während des Lufttransports laut Flugticket.
Die Haftung beginnt mit Übergabe an das Transportunternehmen und endet mit der Ankunft am Zielort, inkl. Umladung und Lagerung.
Die Versicherungspolice ist Bestandteil des Vertrags.
Versicherungssumme
Versicherung im Rahmen der Haftungsgrenze des Versicherers.